Deutschland


© Svea Pietschmann/G-BA

Auf Bundesebene werden die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen aus ganz Deutschland vertreten. Die Organisationen, die diese Interessen vertreten, arbeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben haben sie Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.

Organisatorisch und inhaltlich unterstützt werden die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter der Organisationen von der Stabsstelle Patientenbeteiligung. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Organisation von Fortbildung und Schulungen, Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene und bei der Ausübung des in § 140f Abs. 2 Satz 5 SGB V genannten Antragsrechts.

Die Stabsstelle gehört zu der Geschäftsstelle des G-BA. Das Gremiensekretariat der Geschäftsführung ist für die Sitzungsvor- und Nachbereitung des Plenums verantwortlich sowie für die Beschlussvor- und Nachbereitung und das Fristenmanagement der BMG-Prüfungen gemäß § 94 SGB V.

Beispiel einer Tagesordnung (Download als PDF)

Hier können Sie alle Sitzungen live im Internet verfolgen

Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung beim G-BA

© BAG Selbsthilfe

Sprecher des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung:
Dr. Martin Danner (DBR/BAG SELBSTHILFE)
geschaeftsfuehrer@bag-selbsthilfe.de | Telefon: 0211-31006-50

Stellvertretende Sprecherin:
Karin Stötzner (DAG SHG / SEKIS)

Zu den Namen und Zuständigkeiten der Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung in den Unterausschüssen

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen über die Patientenbeteiligung auf Bundesebene finden Sie auf der Seite der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Adresse der Geschäftsstelle:
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin

Organigramm der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

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Der Gemeinsame Bundesausschuss auf einen Blick