Benennung


So werden Sie Patientenvertreter*in

Schön, dass Sie sich für die Arbeit der Patientenvertretung interessieren! Auf dieser Seite können Sie sich vorab informieren, wie der Weg zur Patientenvertretung aussehen könnte.

                                

Zunächst sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Sie können Patientenvertreterin und Patientenvertreter werden, wenn…

…Sie sich durch Fachkompetenz auszeichnen. Das bedeutet, dass Sie in der Patientenselbsthilfe oder Patientenberatung ehrenamtlich oder beruflich tätig sind.

…Sie ein Verständnis von politischer Interessenvertretung haben. Das heißt, dass Sie den Blick von der eigenen Betroffenheit oder der Einzelfallberatung auf alle Patientinnen und Patienten auf Landesebene richten.

…Sie gerne netzwerken. Dabei verfügen Sie über die Kompetenz und Bereitschaft, die Aufgaben der Patientenvertretung aktiv und gemeinsam in Abstimmung mit anderen Patientenvertreterinnen und -vertretern wahrzunehmen, um eine möglichst wirkungsvolle Vertretung der Interessen von Patientinnen und Patienten zu erreichen.

…Sie unabhängig sind und dies transparent nachweisen. Sie können also zum Beispiel nicht haupt- oder ehrenamtlich bei einer Krankenkasse arbeiten oder als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt tätig sein, da es sonst zu Interessenskonflikten kommen kann.

…Sie oder Ihre Organisation Mitglied in einem bestimmten Verband ist. Folgende Verbände können Patientenvertreterinnen und -vertreter entsenden:

     • Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter LAG SB NRW
     • Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung
     • Sozialverband Deutschland NRW
     • Sozialverband VdK NRW
     • Gesundheitsselbsthilfe NRW – Wittener Kreis
     • Die Landesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen mit Gesundheitsladen Köln & Bielefeld
     • Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. mit KOSKON NRW
     • Die Verbraucherzentrale NRW

• Auch möglich: Ihre lokale Selbsthilfe-Kontaktstelle, sofern sie Mitglied ist in der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.  (DAG)

Unter bestimmten Umständen können Sie nicht in der Patientenvertretung aktiv sein. Insbesondere wenn Interessenskonflikte bestehen, zum Beispiel durch die berufliche Tätigkeit bei einer Krankenkasse oder die Mitgliedschaft bei einer kassenärztlichen Vereinigung. Dann können Sie Patientinnen und Patienten oder Betroffene nicht adäquat vertreten. Im Rahmen eines Akkreditierungsantrags, in dem Sie eine Offenlegungserklärung vorlegen müssen, überprüfen wir Ihre Unabhängigkeit.

In 5 Schritten zur Benennung:

Wenn die Voraussetzungen geklärt sind, sind es nur noch 5 Schritte bis zur Benennung als Patientenvertreter*in.

  1. Schritt

    Prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Organisation in einem der unter “Voraussetzungen” genannten Verbände Mitglied sind/ist. Falls ja: weiter mit Schritt 2.
    Falls nein, gibt es zwei Möglichkeiten:
    a) Überlegen Sie, in welchem der genannten Verbände Sie Mitglied werden können oder möchten und rufen Sie die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung NRW an.
    b) Wenn Sie bereits in der Selbsthilfe tätig und nicht sicher sind, ob Sie sich von Ihrer Selbsthilfe-Kontaktstelle als Patientenvertreter*in vorschlagen lassen können, wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung NRW.

  2. Schritt

    Füllen Sie einen Akkreditierungsbogen aus. Geben Sie einen Wunsch an, für welches Gremium Sie benannt werden möchten. Den Akkreditierungsbogen erhalten Sie auf Anfrage bei uns.

  3. Schritt

    Übergeben Sie den Bogen an Ihre Organisation oder senden Sie ihn direkt an die Koordinierungsstelle für Patientenbeteiligung NRW.

  4. Schritt

    Der Koordinierungsausschuss NRW (KooA NRW) kontaktiert Sie nach erfolgter Benennung. Die Benennung erfolgt einvernehmlich. Die Vertreter*innen des Koordinierungsausschusses können in begründeten Fällen von ihrem Veto-Recht Gebrauch machen. Der Benennungsprozess dauert ca. 3 Monate.

  5. Schritt

    Wenn Sie erfolgreich benannt wurden, erhalten Sie automatisch eine Einladung zum entsprechenden Gremium.

Der gesetzliche Auftrag der Patientenvertretung findet sich in § 140f SGB V.

Benennung für andere Gremien

Bei Interesse an der Benennung für andere Gremien als Zulassungs- und Berufungsausschüsse, die PID-Kommission oder Gremien der Qualitätssicherung wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung NRW unter nrw@patientenbeteiligung.de oder 0221 – 2762962. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wann endet die Amtszeit?

Ihre Amtszeit als Patientenvertreter*in endet nach drei Jahren. Sie können danach erneut benannt werden.