Landesgesundheitskonferenz


Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) ist, ähnlich wie die kommunale Gesundheitskonferenz, ein Planungs- und Steuerungsinstrument zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Unterschiedliche Akteure, wie das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA), die Sozialversicherungsträger, Ärzte- und Zahnärztekammern, die Krankenhausgesellschaft, Apothekerkammer, Psychotherapeutenkammer, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, kommunale Spitzenverbände, Landschaftsverbände und Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes sowie der gesundheitlichen Selbsthilfe, beraten über gesundheitspolitische Themen.

Die LGK stimmt einmal jährlich über gesundheitspolitische Themen ab

Die LGK tagt mindestens einmal jährlich und verabschiedet Entschließungen, zu denen sich alle Beteiligten verpflichten. Neben dem sektoren- und professionsübergreifenden Austausch, stehen insbesondere die Abstimmung über gesundheitspolitische Ziele und die Entwicklung gemeinsamer Konzepte regelmäßig auf der Tagesordnung.

Die LGK stärkt Patientinnen und Patienten

Zuletzt hat sich die LGK dafür eingesetzt die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken. Mit der Beschlussfassung der 24. Landesgesundheitskonferenz „Gesundheitsversorgung umfassend verbessern: Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten stärken“ sollen die

  • Transparenz hinsichtlich Beratungs- und Versorgungsangeboten gesteigert werden,
  • die Kommunikation zwischen Arzt und Patient und zwischen den Einrichtungen des Gesundheitswesens verbessert,
  • die Patientenbeteiligung auf unterschiedlichen Versorgungsebenen gestärkt werden
  • die Patientensicherheit erhöht werden und
  • der Ausbau von einrichtungsbezogenen Beschwerdemanagementstellen unterstützt werden.

In der Landesgesundheitskonferenz gibt es zwei Sitze für die Selbsthilfe und einen Sitz für Einrichtungen der Gesundheitsförderung und des Patientenschutzes. Die PatientenvertreterInnen werden durch das MGEPA benannt.

Vorbereitender Ausschuss

Arbeitsausschuss und beratendes Forum der LGK ist ihr vorbereitender Ausschuss (VA), dessen Teilnehmer durch die Mitgliedsorganisationen der LGK benannt werden. Bei Bedarf kann der VA zusätzlich externe Kompetenz zu Rate ziehen. Aufgabe des Gremiums ist es Beratungsanlässe und Empfehlungen vor der Entschließung in der LGK zu diskutieren und vorzubereiten und  neue Themenschwerpunkte für das folgende Jahr vorzuschlagen.


Weitere Informationen zu den Gesundheitskonferenzen in NRW finden Sie auch auf den Seiten des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW).