Einführung
Das “Starter-Kit” bietet eine Einführung zur Bedarfsplanung für Patientenvertreter*innenin den Landes-, Zulassungs-und Berufungsausschüssen in NRW. Hier können Patientenvertreter*innen alles Wissenswerte rund um die Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen, die Bennenung für Gremien sowie Aufgaben und Ansprechpersonen nachlesen. (Aktualisierung am 19.7.19 des Kapitels “Benennung”)
Der Inhalt auf einen Blick:
1. Einleitung: Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Sozialgesetzbuch (SGB)
2.2 Die Patientenbeteiligungsverordnung
3. Ihre Benennung, Rechte und Pflichten als Patientenvertreter*in
3.1 Welche Voraussetzungen brauchen Sie für die Patientenvertretung?
3.2 Wie werden Sie Patientenvertreter*in?
3.3 Welche Rechte haben Sie?
3.4 Welche Pflichten haben Sie?
3.5 Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung
4. Gremien
4.1 Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
4.2 Landesausschüsse und erweiterte Landesausschüsse
4.3 Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse
4.4 Gemeinsames Landesgremium (§ 90 a SGB V)
5. Adressen
5.1 Organisationen und Ansprechpersonen des Koordinierungsausschusses
5.2 Adressen der Ausschüsse mit Patientenbeteiligung nach §140 f SGB V
6. Anlagen und weiterführende Hinweise
Anlagen zum Starter-Kit
- Gesetzestext § 140 f SGB V: Beteiligung von Interessenvertretungen der Patient*innen
- Die Patientenbeteiligungsverordnung: Die Verordnung regelt, welche Organisationen die Belange der Patient*innen sowie chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten dürfen.
- Kriterien für die Benennung sachkundiger Personen zur Wahrnehmung der Mitberatungsrechte nach § 140 f SGB V
- Bedarfsplanungs-Richtlinie [Stand 18. Oktober 2018]: Die Richtlinie dient der einheitlichen Anwendung der Verfahren bei Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (einschließlich der psychotherapeutischen Versorgung) aufgrund von Überversorgung und Unterversorgung.
- Zulassungsverordnung für Vertragsärzt*innen: Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) regelt das Verfahren der Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten und ist eine weitere gesetzliche Grundlage für die Bedarfsplanung.
- Funktion und Aufgaben des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Der G-BA legt innerhalb des vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Rahmens fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden.
- Überblick zur Patientenbeteiligung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
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