Landesgremium 90a


Landesgremien können Empfehlungen zur sektorübergreifenden Versorgung abgeben

Die Landesgremien nach § 90a können in den Bundesländer eingerichtet werden, sind aber nicht zwingend notwendig.

Sie sind ein gemeinsames Gremium aus VertreterInnen der Landesregierung, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Landeskrankenhausgesellschaft. In Nordrhein-Westfalen werden auch PatientInnen beteiligt. Die Landesgremien können Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung abgeben und Modellprojekte initiieren.

So startete 2014 in NRW ein Modellprojekt zur verbesserten ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Ziel ist es ärztliche Sprechstunden in Heimen zu etablieren und kontinuierlich den Gesundheitszustand der BewohnerInnen festzustellen.