Ethikkommission


PatientenvertreterInnen sind Pflichtmitglieder in Ethikkommissionen

Derzeit gibt es 52 Ethikkommissionen bundesweit, die bei den Universitäten, den Ländern oder den Landesärztekammern angesiedelt sind. Aufgaben der Ethikkommissionen der Ärztekammern sind die

Ethik_Wortwolke

ethische und rechtliche Beurteilung von biomedizinischen und epidemiologischen Forschungsvorhaben. Nicht immer sind Patientinnen und Patienten in Ethikkommissionen vertreten. Nur in Nordrhein-Westfalen besteht eine gesetzliche Grundlage: Laut Heilberufegesetz (§7) müssen die Ärztekammern Ethikkommissionen einrichten, in denen mindestens ein Patientenvertreter oder eine Patientenvertreterin sitzt. Daneben sind Ärztinnen und Ärzte, eine Person mit Befähigung zum Richteramt und eine Person mit wissenschaftlicher und beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik vertreten.