Landeskrankenhausplanung in NRW in Zeiten von Corona

Veröffentlicht am: 09.07.2020 | Neuigkeiten | Keine Kommentare »


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) ist mitten in der Planung einer grundlegenden Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung NRW übernimmt seit vergangenem Jahr stellvertretend für die am Projekt beteiligten Patienten- und Selbsthilfeorganisationen die Vertretung der Patienteninteressen in den Arbeitsgruppen zur Krankenhausplanung.

Zur Erinnerung: Hierzu hatte das MAGS in einem ersten Schritt ein Gutachten zur „Krankenhauslandschaft Nordrhein Westfalen“ in Auftrag gegeben, welches im September 2019 veröffentlicht wurde. Dieses Gutachten dient als Diskussionsgrundlage für die gemeinsame Erarbeitung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen.

Aufgrund der Situation durch die COVID-19-Pandemie wurde die Arbeit erschwert und die Sitzungen konnten nicht wie geplant durchgeführt werden. Inzwischen finden wieder Sitzungen statt. Die Landesregierung hält daher am Zeitplan fest: Die Ausarbeitung des neuen Krankenhausplans soll gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung im Jahr 2020 erfolgen. Der Beginn der regionalen Planungsverfahren ist derzeit für 2021 geplant.

Auch das grundsätzliche Ziel bleibt bestehen: Der neue Krankenhausplan soll Veränderungen in der Krankenhauslandschaft bewirken, die zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität führen. Das Landesgesundheitsministerium kündigte jedoch an, dass bei der Erarbeitung des neuen Krankenhausplans die aktuellen Erfahrungen im Umgang mit der Pandemiesituation einbezogen werden sollen. Welche Erfahrungen das konkret sind, bleibt noch zu klären. Die aktuelle Sitzungspause in den Sommerferien möchte das Ministerium jedenfalls nutzen, um im Rahmen einer Analyse die Auswirkungen der bislang erarbeiteten Definitionen und Qualitätskriterien auf die Krankenhauslandschaft zu untersuchen.

Aus Patientensicht ist für uns klar: wir brauchen eine am Versorgungsbedarf ausgerichtete Daseinsvorsorge, die private Gewinnerzielungsinteressen nicht zum primären Ziel hat. Die Versorgungsplanung soll auf allen Ebenen mit Beteiligung der Bürger*innen entwickelt werden. Dazu sollen die Planungsprozesse so ausgestaltet werden, dass die Entscheidungsfindung in den Gremien transparent, für die beteiligten Patient*innen/ Bürger*innen verständlich und auf Augenhöhe stattfinden. Die Voten der Beteiligten müssen berücksichtigt und gewürdigt werden. Dies dient der transparenten Entscheidungsfindung, der grundlegenden Orientierung an den Interessen der Versorgten/ der Bevölkerung und der Akzeptanz der Planung vor Ort.

transparente Entscheidungsfindung wichtig

Selbstverständlich muss das medizinische Versorgungssystem in Zukunft vorbereitet sein auf Katastrophen und Pandemien. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die bereits seit Jahren vorliegenden Katastrophen- und Pandemie-Pläne nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie unter Beteiligung der Patientenvertretungen überarbeitet und verbindlich werden.