Frauenheilkunde und Geburtshilfe in NRW stärken!

Veröffentlicht am: 06.03.2020 | Neuigkeiten | Keine Kommentare »


Geburtshilfe gehört wie Notfallambulanzen zur Grundversorgung. Aber anders als die Notfallambulanzen stehen Kreissäle nicht im Krankenhausplan und sind daher nicht geschützt. Jeder Krankenhausträger kann daher selber entscheiden, ob eine Station geschlossen oder die Bettenkapazität reduziert wird. Das muss sich ändern! Wir fordern daher, dass Kreissäle in den neuen Krankenhausplan aufgenommen werden. Geburtsstationen sollten außerdem im Hinblick auf die Bedeutung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zukünftig den gleichen Stellenwert erhalten wie die Chirurgie und Innere im Bereich der Krankenhausversorgung.

Es gibt regional schon heute Versorgungsengpässe in NRW. Gerade im ländlichen Raum ist festzustellen, dass aus Kostengründen die Geburtsstationen bzw. Gynäkologische Stationen geschlossen werden. Das zahlreiche Geburtsstationen schließen, ist erstaunlich, da die Zahlen der Neugeborenen seit Jahren steigen: 2017 waren es gut 20 Prozent mehr als 2011.  Wir setzen uns bei der aktuellen Reformierung des Landeskrankenhausplanes dafür ein, dass die Versorgung nicht noch weiter minimiert und verschlechtert wird.

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