Kommentar zur Spahns Referentenentwurf zur Notfallversorgung

Veröffentlicht am: 27.01.2020 | Neuigkeiten | Keine Kommentare »


Mit seinem Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gemeinsame Notfallleitsysteme fördern, erreichbar unter 112 oder 116117. Zudem sollen integrierte Notfallzentren in ausgewählten Krankenhäusern einrichtet werden. Diese sollen künftig entscheiden, ob Patient*innen stationär in der Klinik oder ambulant versorgt werden und die erforderliche ambulante notdienstliche Versorgung leisten. Zudem möchte Minister Spahn die Voraussetzung dafür schaffen, dass medizinische Versorgung am Notfallort und Rettungsfahrten künftig als eigenständige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden.

Eine Reform der Notfallversorgung würde natürlich auch Nordrhein-Westfalen betreffen. Günter Hölling, Sprecher des PatientInnen-Netzwerks NRW sagt dazu:

©Misztal Fotografie/PB NRW

„Aus Patientensicht ist es nötig, den Rettungs- und Notfalldienst besser zu organisieren und für die Notfallsituationen eine abgestimmte und angepasste Versorgung zu organisieren. Dafür ist dieser Referentenentwurf von Jens Spahn ein erster Schritt.

Wichtig ist dabei, dass Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beteiligt werden, damit die Belange der Patientinnen und Patienten bei der Neuorganisation der Notfallversorgung besser berücksichtigt werden. Das steht im Referentenentwurf etwas versteckt drin. Und zwar soll es eine Regelegung geben, dass die erweiterten Landesausschüsse auf Landesebene auch eingebunden werden sollen, z.B. bei Fragen zur Auswahl der Rettungsstandorte und zu der gemeinsamen Erreichbarkeit der 112er und 11617er Nummern. In dem erweiterten Landesausschuss sind Patientenvertreter bereits beteiligt, insofern werden bestehende Strukturen in NRW im Referentenentwurf mit aufgegriffen, das ist gut so.“

Mehr Infos zu Jens Spahns Plänen

Positionspapier zur Notfallversorgung des PatientInnen-Netzwerks, Stand 2018 (PDF Download)

Reaktionen der Krankenhausgesellschaft (Artikel von „Gerechte Gesundheit“)