Patientenvertretung informiert sich über Qualitätssicherung

Veröffentlicht am: 05.12.2019 | Neuigkeiten | Keine Kommentare »


©qs-nrw

Düsseldorf, 2. Dezember 2019. Der Koordinierungsausschuss NRW (KooA NRW) hat sich im Rahmen seiner Sitzung über Qualitätssicherung im Gesundheitssektor informiert. Herr Adomeit von der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung berichtete über die verschiedenen Gremien und deren Ziele.

Qualitätssicherung für Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen zielt auf die Messung und Verbesserung der Qualität von definierten medizinischen Leistungen. Das Qualitätssicherungsverfahren wird von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung NRW (link) organisiert. Die fachliche Arbeit der Qualitätsverbesserung wird in Fachgruppen geleistet. Im Lenkungsausschuss werden die Ergebnisse zusammengetragen und es erfolgt eine Berichterstattung über alle geprüften Einrichtungen in NRW. In all diesen Gremien können Patientenvertreter*innen teilnehmen.

Ziele und Aufgaben des Lenkungsausschusses / Lenkungsgremiums sind: 

  • Haushalt und Finanzen
  • Ablauf der Qualitätssicherung auf Landesebene
  • Landesprojekte
  • Sekundäre Datennutzung je nach Verfahren
  • Berichtswesen gegenüber dem GBA
  • Ergebniskonferenzen und Benennung der medizinischen Fachgruppen.

Ziele und Inhalte der AG – Qualitätssicherung (optional landesabhängig) sind: Zuarbeit für die Lenkungsausschuss/-gremien und Vorbereitung für Beratung in Lenkungsausschuss/- gremium.

Ziele der Medizinischen Fachgruppen / Fachkommissionen sind: Festlegungen zum strukturierten Dialog / Stellungnahmeverfahren, Beratung, Bearbeitung und Bewertung von Stellungnahmen, Landesprojekte, Mitwirkung an den Landesergebniskonferenzen.

Und so funktioniert Qualitätssicherung: Dazu werden Daten aus der Behandlung erhoben. Diese Daten (sogenannte Rohdaten) werden bis spätestens 28.02. des folgenden Jahres an einen zentralen Dienstleister geliefert (Bundesauswertungsstelle IQTIG). Dieser Dienstleister wertet die Rohdaten nach vorgegebenen Regeln aus. Dann wird anhand von sogenannten Indikatoren rechnerisch untersucht, ob die medizinische Einrichtung die erwartete Qualität, z.B. bei einer Operation, erbracht hat oder nicht. Die Ergebnisse aus der Qualitätssicherung führen bei Auffälligkeiten zum sogenannten „strukturierten Dialog“.  So kann z.B. durch die Auswertung von Aufnahmedatum und Op-Datum einer Patientin die präoperative Verweildauer berechnet werden (d.h. wie lange hat es gedauert, bis sie operiert wurde). Wenn diese Zeit nicht dem vorgegebenen Qualitätsziel entspricht, kommt die Einrichtung in den strukturierten Dialog.

Im strukturierten Dialog werden die auffälligen Einrichtungen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Wenn sich dabei ergibt, dass die Qualität verbessert werden kann, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um die Qualitätsmängel in absehbarer Zeit abzuschalten:

  • Zielvereinbarungen
  • Klinikgespräch – ähnlich peer review: Experten + leitende Klinikärzte mit Zielvereinbarungen
  • Klinikbegehung – ähnlich Audit: Experten + leitende Klinikärzte + Verwaltung mit Zielvereinbarungen