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Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Vom: 10. August 2020 Lesezeit: ca. 1 Min.

Die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte Claudia Middendorf macht auf das neue Informationsblatt des NRW-Gesundheitsministeriums aufmerksam. Frau Middendorf betont, dass sie die Bedenken und Einschränkungen von Menschen, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen können, sehr ernst nimmt. Frau Middendorf bleibt weiterhin eng mit den landespolitischen Vertreterinnen und Vertretern im Austausch, um auf die Ausnahmen von der Maskenpflicht aufmerksam zu machen.

Download des Infoblatts zu Mund-Nase-Bedeckung

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