Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
Vom: 10. August 2020
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Die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte Claudia Middendorf macht auf das neue Informationsblatt des NRW-Gesundheitsministeriums aufmerksam. Frau Middendorf betont, dass sie die Bedenken und Einschränkungen von Menschen, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen können, sehr ernst nimmt. Frau Middendorf bleibt weiterhin eng mit den landespolitischen Vertreterinnen und Vertretern im Austausch, um auf die Ausnahmen von der Maskenpflicht aufmerksam zu machen.