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MDK

Vom: 28. Oktober 2016 Lesezeit: ca. 1 Min.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei medizinischen und pflegerischen Fragen. Der MDK ist föderal organisiert, das heißt in jedem Bundesland gibt es normalerweise einen MDK. Eine Ausnahme bildet NRW. Dort sind der MDK Nordrhein und der MDK Westfalen-Lippe angesiedelt.

Sie kennen den MDK wahrscheinlich aus Begutachtung der Pflegebedürftigkeit oder wenn eine längere Zeit der Arbeitsunfähigkeit ansteht. Neben individuellen Problemen, beurteilt der MDK auch die Qualität von Pflegeeinrichtungen oder neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Ein Verwaltungsrat, der aus Versicherten und Arbeitgebern zusammengesetzt ist, entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten. PatientenvertreterInnen und VertreterInnen der Pflegeberufe können sich beratend beteiligen.

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