Um die Qualität von medizinischen Behandlungen standardisiert zu überprüfen, zu verbessern und transparent zu machen, gibt es die Qualitätssicherung. Mithilfe festgelegter Kriterien werden bei bestimmten medizinischen Verfahren entsprechend § 153a SGB V alle Krankenhäuser in Deutschland auf ihre Qualität hin untersucht, um notfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität einzuleiten. Die Bewertung der Qualität wird in jedem Bundesland von den sogenannten Landesarbeitsgemeinschaft der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (LAG DeQS) organisiert. In jedem Bundesland gibt es eine LAG DeQS. Die LAGen haben unter anderem die Aufgabe, laienverständliche Informationen über die Ergebnisse der Qualitätssicherung für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Das Ziel ist es, dass Patient*innen sich über die Qualität eines bestimmten Krankenhauses bei bestimmten medizinischen Verfahren niedrigschwellig informieren können und so selbstbestimmt Entscheidungen über die Behandlung treffen können. Patient*innen bzw. ihre Vertretungen haben in den Gremien der Qualitätssicherung ein Mitspracherecht. Wie die Qualitätssicherung zu organisieren ist, regelt die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).