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Überblick

Um die Qualität von medizinischen Behandlungen standardisiert zu überprüfen, zu verbessern und transparent zu machen, gibt es die Qualitätssicherung. Mithilfe festgelegter Kriterien werden bei bestimmten medizinischen Verfahren entsprechend § 153a SGB V alle Krankenhäuser in Deutschland auf ihre Qualität hin untersucht, um notfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität einzuleiten. Die Bewertung der Qualität wird in jedem Bundesland von den sogenannten Landesarbeitsgemeinschaft der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (LAG DeQS) organisiert. In jedem Bundesland gibt es eine LAG DeQS. Die LAGen haben unter anderem die Aufgabe, laienverständliche Informationen über die Ergebnisse der Qualitätssicherung für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Das Ziel ist es, dass Patient*innen sich über die Qualität eines bestimmten Krankenhauses bei bestimmten medizinischen Verfahren niedrigschwellig informieren können und so selbstbestimmt Entscheidungen über die Behandlung treffen können. Patient*innen bzw. ihre Vertretungen haben in den Gremien der Qualitätssicherung ein Mitspracherecht. Wie die Qualitätssicherung zu organisieren ist, regelt die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Weiterführende Infos:

Fachkommissionen

Die Qualitätssicherung findet für bestimmte medizinische Verfahren statt, zum Beispiel zur Hüftgelenkversorgung. Insgesamt werden derzeit 13 medizinische Verfahren durch die LAG DeQS NRW qualitätsgesichert. Zudem wird aktuell ein Verfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in NRW erprobt. Für jedes Verfahren gibt es eine Fachkommission, die die Berichte der Krankenhäuser prüfen und bei Bedarf die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens empfehlen. Die Fachkommissionen prüfen die Stellungnahmen und empfehlen gegebenenfalls, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität durch die LAG DeQS einzuleiten. Je Fachkommission können sich zwei Patientenvertreter*innen engagieren. Die Kommissionen tagen vier bis sechs Mal pro Jahr für je maximal vier Stunden. Die Sitzungen finden in der Regel digital statt.

Lenkungsgremium

Das Lenkungsgremium der LAG DeQS NRW fordert Krankenhäuser zur Stellungnahme auf, wenn Auffälligkeiten bei der Bewertung der Qualität durch die zuständigen Fachkommissionen festgestellt werden. Wenn die Auffälligkeiten durch die Stellungnahmen nicht ausreichend erklärt werden können, kann das Lenkungsgremium eine Zielvereinbarung zur Verbesserung der Qualität vom Krankenhaus abschließen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität auf Vorschlag der Fachkommissionen beschließen. Notfalls können gar ganze Abteilungen geschlossen werden. Das kommt aber sehr selten vor. Die allermeisten der erfassten Daten zur Qualität sind unauffällig. Das Lenkungsgremium tagt zwei Mal im Jahr für maximal vier Stunden. Eine Sitzung findet in Präsenz, eine digital statt. Im Lenkungsgremium kann sich ein*e Patientenvertreter*in plus Stellvertretung engagieren. Eine Arbeitsgruppe des Lenkungsgremiums bereitet die Sitzungen des Lenkungsgremiums vor, in der sich ebenfalls Patientenvertreter*innen einbringen können.

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