Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften (PSAG’en) sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen und Einrichtungen, die in der psychosozialen und psychiatrischen Arbeit tätig sind. Das sind zum Beispiel ambulante Dienste, Wohlfahrtsverbände, Fachämter der Stadtverwaltung, die Sozialdienste der Krankenhäuser wie auch Selbsthilfeorganisationen und Angehörigenvereinigungen. Eine PSAG dient dem Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe von Psychisch- und Suchterkrankten zu verbessern. Dort können sich explizit auch Angehörige und Betroffene engagieren. Zielsetzungen können zum Beispiel der Aufbau von Kooperationen, die Suche nach Lösungen bei Versorgungslücken, der Informationsaustausch und die Vertretung der Interessen von Betroffenen gegenüber der Kommunalpolitik sein. Meist gibt es Arbeitskreise sowie Projektgruppen, die sich mit verschiedenen Themenschwerpunkten auseinandersetzen, zum Beispiel Sucht, Wohnungslosigkeit oder Fragen zur Erwerbstätigkeit.