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CORONA-Hotspots in NRW – regionale Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Vom: 29. Juni 2020 Lesezeit: Lesezeit: ca. 1 Min.

Pressemitteilung: CORONA-Hotspots in NRW – G-BA beschließt regionale Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit für die Kreise Gütersloh und Warendorf

Berlin, 26. Juni 2020 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat als Reaktion auf das besondere Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen für die Landkreise Gütersloh und Warendorf eine regionale Ausnahmeregelung bei der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und -ärzte beschlossen. Befristet bis zum 14. Juli 2020 können Vertragsärztinnen und -ärzte mit Sitz in den beiden Landkreisen die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch allein aufgrund telefonischer Befunderhebung feststellen. Voraussetzung ist, dass die Versicherten an einer Erkrankung der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik leiden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Eine fortdauernde Krankschreibung nach telefonischen Befunderhebung kann einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen ausgestellt werden. Die am Freitag in Berlin beschlossene Regelung gilt rückwirkend ab dem 23. Juni 2020.

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