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PatientenfürsprecherInnen

Vom: 28. Juli 2016 Lesezeit: Lesezeit: ca. 1 Min.

FürsprecherInnen für die PatientInnen im Krankenhaus

Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestruktur ist in Krankenhäusern gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 Krankenhausgestaltungsgesetz). Diese Aufgaben übernehmen die PatientenfürsprecherInnen.

PatientenfürsprecherSie nehmen Anliegen und Beschwerden von PatientInnen und deren Angehörigen an, prüfen diese und leiten gegebenenfalls weitere Schritte ein. Als Schnittstelle zwischen BehandlerInnen, Verwaltung und PatientInnen können sie ein wichtiger Impulsgeber für die Veränderung von Krankenhausstrukturen sein. PatientenfürsprecherInnen sind natürlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen keine medizinische und rechtliche Beratung durchführen. Durch regelmäßige Sprechstunden, eine unkomplizierte Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen des Krankenhauses können Sie dazu beitragen die Patientenversorgung zu verbessern.

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, der Patientenbeauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW haben gemeinsam Handlungsempfehlungen für die Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in Krankenhäusern entwickelt, die hier zu finden sind:Handlungsempfehlungen_Patientenfuersprecher

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