ÖGD-Gesetz NRW

Veröffentlicht am: 04.09.2016 | Gremium: | Kommentare deaktiviert für ÖGD-Gesetz NRW


Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen trat 1997 in Kraft und regelt die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler und Landesebene. Zu den Aufgaben gehören vor allem die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Auf kommunaler Ebene nehmen die Gesundheitsämter diese Aufgabe wahr. Auf Landesebene das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und die fünf Bezirksregierung.