Krankenhausstrukturgesetz

Veröffentlicht am: 01.07.2016 | Neuigkeiten | Keine Kommentare »


Das Krankenhausstrukturgesetz wurde am 10.Dezember 2015 im Bundestag verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Dabei wurden ganz wesentliche Änderungen, die auch für Sie als PatientenvertreterIn relevant werden können.

Ziel des neuen Krankenhausgesetzes ist es Überkapazitäten abzubauen, Versorgungsangebote und Standorte zu konzentrieren und die Umwandlung von Krankenhäusern in akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen. Dabei sollen insbesondere palliative Versorgungsstrukturen ausgebaut und gefördert werden

Zu den wichtigsten Änderungen im Krankenhausstrukturgesetz gehören:

  • die Einrichtung eines Strukturfonds für die stationäre Versorgung in Höhe von 500 Mio. €
  • eine Pflegestellenförderprogramm zur Verbesserung der professionellen Pflege
  • die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Hygienefachkräften
  • eine Verbesserung und eine stärkere Kontrolle der Qualität in Krankenhäusern
  • die Sicherstellung einer möglichst wohnortnahen und gut erreichbaren Versorgung
  • die Errichtungen von Notdienstpraxen in Krankenhäusern
  • Übergangspflege beim Übergang von stationären in den ambulanten Sektor
  • Mehr finanzielle Mittel für Krankenhäuser
  • Einführung von Qualitätsindikatoren in die Krankenhäuser

Insbesondere die Errichtung von Notdienstpraxen in Krankhäusern, die Sicherstellung einer gut erreichbaren Versorgung, die Einrichtung eines Strukturfonds und die stärkere Berücksichtigung von Qualitätsindikatoren, könnte für Sie in Ihrer Arbeit als PatientenvertreterIn von Interesse sein. Deshalb eine weiterführende Zusammenfassung in Kürze:

Krankenhäuser sollen stärker in die notfallmedizinische Versorgung einbezogen werden. Dazu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen, zu deren Sicherstellungsauftag eine ausreichende Notfallversorgung gehört, Notfallpraxen an den an den Krankenhäusern einrichten bzw. die Notfallambulanzen stärker in die ambulante Versorgung miteinbeziehen. Ziel ist eine Entlastung der Notfallaufnahmen und eine Verringerung der Anzahl ambulanter Fälle im Krankenhaus.

Die Sicherstellung einer gut erreichbaren Versorgung soll dadurch gewährleistet werden, dass Sicherstellungszuschläge an Krankenhäuser gezahlt werden, die nicht kostendeckend finanzierbar für eine Versorgung aber unerlässlich sind.

Der Strukturfonds soll dazu beitragen, Überkapazitäten abzubauen und Versorgungsstrukturen zu verbessern. Dafür werden 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, die von den Ländern in Anspruch genommen werden können, sofern sie sich hälftig an den Kosten beteiligen. Durch die Fördermittel können nicht mehr benötigte Kapazitäten zum Beispiel in Hospize oder Pflegeeinrichtungen umgewandelt werden.

Qualitätsindikatoren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden sollen, sollen zur Bewertung der Versorgungsqualität in Krankenhäusern herangezogen werden. Diese Qualitätsindikatoren können sich auf Strukturen, wie die personelle und technische Ausstattung, Abläufe, zum Beispiel die Durchführung von Voruntersuchungen und das Behandlungsergebnis beziehen. Die Qualität der Krankenhäuser wird auch bei der Krankenhausplanung berücksichtigt. Sollte ein Krankenhaus längerfristig die Qualitätsindikatoren nicht erfüllen können, können einzelne Fachabteilungen oder das Krankenhaus geschlossen werden. Als finanzieller Anreiz sind zusätzlich Qualitätszu- oder abschläge für Krankenhäuser vorgesehen.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter

Den Gesetzestext finden Sie hier.